Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 12.2.2021)

1. Geltung der AGB

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Security Robotics Development & Solutions GmbH (nachfolgend: „Security Robotics“) und deren Kunden.

1.2 Etwaige Vertragsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen abweichen oder diese ergänzen, werden von der SecurityRobotics nicht anerkannt und werdensomit nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Security Robotics stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die AGB der Security Robotics gelten auch dann ausschließlich, wenn die Security Robotics in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden die von dem Kunden bestellte Leistungvorbehaltlos erbringt.

1.3 Maßgeblich ist jeweils die bei Abschluss des Vertrages geltende Fassung der AGB. Die jeweils aktuell gültigen AGB können auf der Webseitewww.security-robotics.de abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Vertragsgegenstand (Leistungen), Zustandekommen des Vertrages, Form für Erklärungen

2.1 Die SecurityRobotics entwickelt, programmiert und vertreibt Software, Hardware und Robotertechnologie im Bereich künstliche Intelligenz und selbst lernender Robotik, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheitstechnik.

2.2 Die von der Security Robotics im Einzelnen angebotenen Leistungen können auf der Webseite www.security-robotics.de unter dem Menüpunkt „Leistungen“ eingesehen werden. Diese Darstellungen der angebotenen Leistungen stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen lediglich der Information der Kunden. Für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es also einer gesonderten Einigung (Angebot und Annahme) zwischen der Security Robotics und dem Kunden.

2.3 Mitteilungen und Erklärungen, die der Kunde gegenüber Security Robotics abgibt, insbesondere Kündigungserklärungen und Fristsetzungen, müssen mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB genügen (eine E-Mail ist somit ausreichend), sofern nicht in diesen AGB etwas Anderes bestimmt ist.

3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

3.1 Der Kunde kann gegen Forderungen der Security Robotics nur aufrechnen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Security Robotics anerkannt sind.

3.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltendmachen, soweit seine Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Haftung der Security Robotics

4.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Security Robotics verursacht wurden, haftet die Security Robotics in folgenden Fällen stets ohne Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Regelungen:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

4.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung (also keiner grob fahrlässigen Verletzung) einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragstextes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflicht“), ist die Haftung der Security Robotics gegenüber dem Kunden der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

4.3 In allen übrigen Fällen ist eine Haftung der Security Robotics auf Schadensersatz wegen einfach fahrlässiger Pflichtverletzung (also keiner grob fahrlässigen Verletzung) ausgeschlossen.

5. Geheimhaltung, Datenschutz

Sämtliche von der Security Robotics verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der EU￾Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG))verarbeitet. Die Security Robotics gewährleistet, dass alle ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis und die Wahrung besonderer Vertraulichkeit gemäß der geltenden Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstigen einschlägigen Gesetze verpflichtet wurden. Nähere Informationen können den datenschutzrechtlichen Hinweisen entnommen werden.

6. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

6.1 Die von der Security Robotics gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Security Robotics (Eigentumsvorbehalt).

6.2 Im Fall von Mängeln der Waren stehen dem Kunden gegenüber der Security Robotics die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere die Rechte aus §§ 434 ff. BGB. Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, erteilt die Security Robotics keine Garantien oder andere Zusicherungen.

6.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.Dies gilt nicht bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

6.4 Hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung, kann die SecurityRobotics Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache leisten, sofern nicht die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

7. Besondere Bestimmungen für Mietverträge

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache bei Ablieferung durch die Seurity Robotics auf offenkundige Mängel (z.B. Transportschäden) zu untersuchen und der SecurityRobotics solche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

7.2 Der Kunde nutzt und betreibt die Mietsache auf seine eigenen Kosten. Er ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden. Bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, die Security Robotics darüber unverzüglich zu unterrichten.

7.3 Der Kunde ist ohne die Erlaubnis der Security Robotics nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Kunde den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn die Security Robotics die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

7.4 Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5 Die Mietsache bleibt jederzeit vollständig im Eigentum der Security Robotics.

8. Schlussbestimmungen (Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel)

8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SecurityRobotics (Berlin, Deutschland).

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG).

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen dem Kunden und der Security Roboticsgeschlossenen Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Anmerkung:
Die in diesen AGB verwendeten männlichen Bezeichnungen (z.B. Kunde) dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beziehen sich jeweils auf alle Geschlechter.